Standesamt Altenberg

Anschrift

Standesamt Altenberg
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg


Mail:
standesamt@rathaus-altenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rathaus-altenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Altenberg

Definition

Eine Ehe beschreibt eine anerkannte, meistenteils gerecht zulässige, verankerte Bestätigung einer Verbindung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Altenberg erklären und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Amt in Altenberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er die andere Person schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Altenberg antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim Standesamt Altenberg. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Altenberg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland separiert, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Stadtbüro in Altenberg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Altenberg zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Altenberg

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Altenberg###Altenberg#Altenberg#Platz des Bergmanns 2#01773#Altenberg#https://de.wikipedia.org/wiki/Altenberg_(Erzgebirge)#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#750 m ü. NHN#145,9 km2#7805 (31. Dez. 2021)#53 Einwohner je km2###PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 010#www.rathaus-altenberg.de#standesamt@rathaus-altenberg.de#Markus Wiesenberg (CDU)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/72/Altenberg_in_PIR.svg/300px-Altenberg_in_PIR.svg.png#######

    Höhe
    750 m ü. NHN

    Fläche
    145,9 km2

    Einwohner
    7805 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    53 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    PIR, DW, FTL, SEB

    Gemeindeschlüssel
    14 6 28 010

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Altenberg

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    Stadtgeschichte

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