Standesamt Oederan

Anschrift

Standesamt Oederan
Gerichtsstr. 18
09569 Oederan


Mail:
wadewitz.sv@oederan.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oederan vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 72 92) 2 71 85
E-Mail: wadewitz.sv@oederan.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oederan.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oederan

Definition

Eine Heirat benennt eine amtliche, weitgehend rechtlich erlaubte, untermauerte Form eines Bündnisses gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Oederan aufnehmen und die hierbei erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selber im Oederan vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Oederan sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Oederan . Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Oederan angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Oederan informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Oederan zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Oederan

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Oederan###Oederan#Oederan#Gerichtsstr. 18#09569#Oederan#https://de.wikipedia.org/wiki/Oederan#Sachsen###Mittelsachsen#400 m ü. NHN#77,33 km2#7832 (31. Dez. 2021)#101 Einwohner je km2#9569#37292#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 440#www.oederan.de#wadewitz.sv@oederan.de#Steffen Schneider (Freie Wähler)#Telefon:#(03 72 92) 2 71 85#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b0/Oederan_in_FG.png#######

    Höhe
    400 m ü. NHN

    Fläche
    77,33 km2

    Einwohner
    7832 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    101 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9569

    Vorwahl
    37292

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 440

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oederan

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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