Standesamt Auerbach/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Auerbach/Vogtl.
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach


Mail:
standesamt@auerbach-vogtl.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Auerbach/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@auerbach-vogtl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Auerbach/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Auerbach/Vogtl.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Auerbach/Vogtl.geborene Personen beim Standesamt Auerbach/Vogtl. zu beantragen.

Im Folgenden sind ein paar Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Auerbach/Vogtl. die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Sorten der Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet zu unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Auerbach/Vogtl. eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür werden normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Auerbach/Vogtl.

Definition

Eine Verehelichung definiert eine anerkannte, überwiegend gerecht erlaubte, gefestigte Grundlage einer Bindung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Auerbach/Vogtl. aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selber bei der Behörde in Auerbach/Vogtl. antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Auerbach/Vogtl. antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Auerbach/Vogtl. informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Auerbach/Vogtl. zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.