Standesamt Auerbach/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Auerbach/Vogtl.
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach


Mail:
standesamt@auerbach-vogtl.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Auerbach/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@auerbach-vogtl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Auerbach/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Auerbach/Vogtl.

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine dokumentierte, zumeist legitim erlaubte, verankerte Erklärung einer Bindung mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Auerbach/Vogtl. anzeigen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie offiziell beim Standesamt Auerbach/Vogtl. auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Auerbach/Vogtl. sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim verantworlichen Amt in Auerbach/Vogtl.. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Auerbach/Vogtl. gemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland separiert, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen fixen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Dokumente zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen wichtig sein! Das Amt in Auerbach/Vogtl. klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Auerbach/Vogtl. zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Auerbach/Vogtl.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl.##(zuständig für Auerbach/Vogtl.)#Auerbach/Vogtl.#Auerbach-Vogtl#Nicolaistraße 51#08209#Auerbach#https://de.wikipedia.org/w/index.php?go=Artikel&search=Auerbach/Vogtl.#Sachsen############www.auerbach-vogtl.de#standesamt@auerbach-vogtl.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/01/Locator_map_Saxony_in_Germany.svg/190px-Locator_map_Saxony_in_Germany.svg.png#######

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