Standesamt Großschweidnitz

Anschrift

Standesamt Großschweidnitz
Altmarkt 1
02708 Löbau


Mail:
standesamt@loebau.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großschweidnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 85) 45 03 30
E-Mail: standesamt@loebau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großschweidnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großschweidnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Großschweidnitz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Großschweidnitz geboren sind.

Im Weiteren sind verschiedene Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Amt Großschweidnitz die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Arten von Geburtsdokumenten, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird bei diverse administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Großschweidnitz eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großschweidnitz

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine begründete, meistens rechtlich rechtmäßige, gestärkte Bestätigung eines Verbunds beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Großschweidnitz einleiten und die hierfür wichtigen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Standesamt Großschweidnitz auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Großschweidnitz sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Unterlagen relevant sein! Das Stadtbüro in Großschweidnitz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Großschweidnitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Großschweidnitz

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Görlitz

Höhe
260 m ü. NHN

Fläche
78,9 km2

Einwohner
14.277 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
181 Einwohner je km2

Postleitzahl
2708

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI

Gemeindeschlüssel
14 6 26 290

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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