Standesamt Markranstädt

Anschrift

Standesamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt


Mail:
standesamt@markranstaedt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Markranstädt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@markranstaedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Markranstädt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Markranstädt

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine bewiesene, gewöhnlich gesetzlich zulässige, gestärkte Begründung eines Beisammenseins beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Amt in Markranstädt anzeigen und die dazu erforderlichen Nachweise. erhalten. Prinzipiell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Markranstädt auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Markranstädt sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Markranstädt . Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Markranstädt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland separiert, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Markranstädt informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Markranstädt

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
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    Höhe
    119 m ü. NHN

    Fläche
    58,46 km2

    Einwohner
    15.981 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    273 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4420

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 270

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Markranstädt

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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