Standesamt Markranstädt
Anschrift
Standesamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
Mail: standesamt@markranstaedt.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Markranstädt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@markranstaedt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Markranstädt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Markranstädt
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Amt in Markranstädt anzeigen und die dazu erforderlichen Nachweise. erhalten. Prinzipiell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Markranstädt auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Markranstädt sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
In diesen Fällen ist eine Hochzeit augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Stammen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Tag für die Eheschließung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Markranstädt informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Markranstädt
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
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Höhe
119 m ü. NHN
Fläche
58,46 km2
Einwohner
15.981 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
273 Einwohner je km2
Postleitzahl
4420
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR
Gemeindeschlüssel
14 7 29 270
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Markranstädt
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Markranstädt.
Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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