Standesamt Grünbach

Anschrift

Standesamt Grünbach
Willy-Rudert-Platz
08223 Falkenstein/Vogtl.


Mail:
Wolf.Standesamt@Stadt-Falkenstein.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grünbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 45) 74 13 01
E-Mail: Wolf.Standesamt@Stadt-Falkenstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grünbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Grünbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Grünbachgeboren wurden, beim Standesamt Grünbach beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Grünbach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Grünbach eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Grünbach

Definition

Eine Ehe benennt eine anerkannte, weitgehend rechtens zulässige, gestärkte Grundlage einer Beziehung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Grünbach einleiten und die dazu erforderlichen Dokumente besorgen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Grünbach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Grünbach sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Grünbach berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Grünbach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Grünbach

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Vogtlandkreis

Höhe
575 m ü. NHN

Fläche
31,06 km2

Einwohner
7748 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
249 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
V, AE, OVL, PL, RC

Gemeindeschlüssel
14 5 23 120

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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