Standesamt Glauchau

Anschrift

Standesamt Glauchau
Markt 1
08371 Glauchau


Mail:
standesamt@glauchau.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Glauchau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@glauchau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Glauchau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Glauchau

Definition

Eine Verehelichung benennt eine erklärte, meistenteils rechtlich legale, belegte Begründung eines Verbunds zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Standesamt Glauchau erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Glauchau antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei der Behörde in Glauchau. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Glauchau angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen fixen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Unterlagen vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Glauchau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Glauchau zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Glauchau

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Glauchau###Glauchau#Glauchau#Markt 1#08371#Glauchau#https://de.wikipedia.org/wiki/Glauchau#Sachsen###Zwickau#266 m ü. NHN#51,62 km2#21.914 (31. Dez. 2021)#425 Einwohner je km2#8371#03763#Z, GC, HOT, WDA#14 5 24 080#glauchau.de#standesamt@glauchau.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/58/Glauchau_in_Z.svg/300px-Glauchau_in_Z.svg.png#######

    Höhe
    266 m ü. NHN

    Fläche
    51,62 km2

    Einwohner
    21.914 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    425 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8371

    Vorwahl
    03763

    KFZ Kennzeichen
    Z, GC, HOT, WDA

    Gemeindeschlüssel
    14 5 24 080

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Glauchau

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Glauchau.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Glauchau auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen: