Standesamt Stolpen
Anschrift
Standesamt Stolpen
Markt 1
01833 Stolpen
Mail: knuth@stolpen.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stolpen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 59 73) 2 80 11
E-Mail: knuth@stolpen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stolpen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Stolpen
Definition
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Stolpen aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt müssen Sie direkt bei der Behörde in Stolpen vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Stolpen sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Amt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Stolpen ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Stolpen
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Stadt Stolpen###Stolpen#Stolpen#Markt 1#01833#Stolpen#https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpen#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#274 m ü. NHN#60,89 km2#5540 (31. Dez. 2021)#91 Einwohner je km2#1833#35973#PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 380#www.stolpen.de#knuth@stolpen.de#Maik Hirdina (Parteilos)#Telefon:#(03 59 73) 2 80 11#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/51/Stolpen_in_PIR.svg/300px-Stolpen_in_PIR.svg.png#######
Höhe
274 m ü. NHN
Fläche
60,89 km2
Einwohner
5540 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
91 Einwohner je km2
Postleitzahl
1833
Vorwahl
35973
KFZ Kennzeichen
PIR, DW, FTL, SEB
Gemeindeschlüssel
14 6 28 380
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Stolpen
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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