Standesamt Stolpen

Anschrift

Standesamt Stolpen
Markt 1
01833 Stolpen


Mail:
knuth@stolpen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stolpen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 59 73) 2 80 11
E-Mail: knuth@stolpen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stolpen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Stolpen

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine dokumentierte, weitgehend gerecht legale, verankerte Form einer Beziehung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Stolpen aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt müssen Sie direkt bei der Behörde in Stolpen vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Stolpen sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Hochzeit zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Stolpen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Urkunden einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Stolpen ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Stolpen zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Stolpen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Stolpen###Stolpen#Stolpen#Markt 1#01833#Stolpen#https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpen#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#274 m ü. NHN#60,89 km2#5540 (31. Dez. 2021)#91 Einwohner je km2#1833#35973#PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 380#www.stolpen.de#knuth@stolpen.de#Maik Hirdina (Parteilos)#Telefon:#(03 59 73) 2 80 11#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/51/Stolpen_in_PIR.svg/300px-Stolpen_in_PIR.svg.png#######

    Höhe
    274 m ü. NHN

    Fläche
    60,89 km2

    Einwohner
    5540 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    91 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1833

    Vorwahl
    35973

    KFZ Kennzeichen
    PIR, DW, FTL, SEB

    Gemeindeschlüssel
    14 6 28 380

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Stolpen

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