Standesamt Coswig

Anschrift

Standesamt Coswig
Karrasstr. 2
01640 Coswig


Mail:
stadt@coswig.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Coswig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 23) 6 63 40
E-Mail: stadt@coswig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Coswig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Coswig

Definition

Eine Hochzeit benennt eine erklärte, weitgehend gesetzlich statthafte, untermauerte Grundlage eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Coswig anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere holen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Standesamt Coswig antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten bei der Behörde in Coswig. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Coswig angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Coswig berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Coswig

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Coswig###Coswig#Coswig#Karrasstr. 2#01640#Coswig#https://de.wikipedia.org/wiki/Coswig_(Sachsen)#Sachsen###Meißen#118 m ü. NHN#25,88 km2#20.462 (31. Dez. 2021)#791 Einwohner je km2#1640#03523#MEI, GRH, RG, RIE#14 6 27 010#www.coswig.de#stadt@coswig.de##Telefon:#(0 35 23) 6 63 40#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/96/Coswig_in_MEI.svg/300px-Coswig_in_MEI.svg.png#######

    Höhe
    118 m ü. NHN

    Fläche
    25,88 km2

    Einwohner
    20.462 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    791 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1640

    Vorwahl
    03523

    KFZ Kennzeichen
    MEI, GRH, RG, RIE

    Gemeindeschlüssel
    14 6 27 010

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Coswig

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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