Standesamt Coswig
Anschrift
Standesamt Coswig
Karrasstr. 2
01640 Coswig
Mail: stadt@coswig.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Coswig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 35 23) 6 63 40
E-Mail: stadt@coswig.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Coswig.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Coswig
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Coswig ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Coswig geboren sind.
Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Coswig die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird zu diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sollte das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Coswig einen Ersatz bitten. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Coswig
Definition
Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, meistenteils gerecht rechtmäßige, untermauerte Erklärung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Menschen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Coswig anzeigen und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Coswig antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Coswig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welche Behörde für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Coswig berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Coswig zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Coswig
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Meißen
Höhe
118 m ü. NHN
Fläche
25,88 km2
Einwohner
20.462 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
791 Einwohner je km2
Postleitzahl
1640
Vorwahl
03523
KFZ Kennzeichen
MEI, GRH, RG, RIE
Gemeindeschlüssel
14 6 27 010
Personensuche in
Coswig
Hier geht es zur Dienstleistung einer Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt.
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