Standesamt Boxberg/O.L.
Anschrift
Standesamt Boxberg/O.L.
Südstraße 4
02943 Boxberg/O.L.
Mail: standesamt@boxberg-o-l.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Boxberg/O.L. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@boxberg-o-l.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Boxberg/O.L..
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Boxberg/O.L.
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Boxberg/O.L. geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Boxberg/O.L. beantragen.
Im Weiteren sind einige wenige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Boxberg/O.L. das Dokument aus. Es sind vorhanden variantenreiche Versionen der Geburtsurkunden, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Sollte die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Boxberg/O.L. eine neue Urkunde anfordern. Dafür werden meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Boxberg/O.L.
Definition
Eine Vermählung bestimmt eine behördliche, weitgehend gerecht statthafte, festgemachte Form eines Beisammenseins mehrerer Einzelnen.
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Standesamt in Boxberg/O.L. einleiten und die dafür notwendigen Papiere holen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim Standesamt Boxberg/O.L. antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen vonnöten sein! Das Standesamt in Boxberg/O.L. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Boxberg/O.L. schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Boxberg/O.L.
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Boxberg/O.L. auf Wikipedia.
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