Standesamt Hartenstein
Anschrift
Standesamt Hartenstein
Marktplatz 9
08118 Hartenstein
Mail: Stadtverwaltung@stadt-hartenstein.de
Öffnungszeiten*:
Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hartenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 76 05) 7 64-0
E-Mail: Stadtverwaltung@stadt-hartenstein.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hartenstein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Hartenstein
Definition
Eine Hochzeit definiert eine erklärte, zumeist zulässig erlaubte, festgemachte Erklärung eines Beisammenseins von zwei Individuen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Hartenstein erklären und die hierfür relevanten Dokumente beschaffen. Prinzipiell sollten Sie selber beim Amt in Hartenstein auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Hartenstein. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Hartenstein angemeldet werden.
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland separiert, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung festmachen.
Unterlagen
Gewöhnlich sind folgende Materialien vorzuweisen:
Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate gelten nicht!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderer Lage können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Hartenstein stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hartenstein zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Hartenstein
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Zwickau
Höhe
360 m ü. NHN
Fläche
36,7 km2
Einwohner
4474 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
122 Einwohner je km2
Postleitzahl
08118
Vorwahl
037605
KFZ Kennzeichen
Z, GC, HOT, WDA
Gemeindeschlüssel
14 5 24 090
Bürgermeister
Martin Kunz (Bürgerliche Wählervereinigung)
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Hartenstein
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Stadtgeschichte
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