Standesamt Adorf/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Adorf/Vogtl.
Markt 1
08626 Adorf/Vogtl.


Mail:
standesamt@adorf-vogtland.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Adorf/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 74 23) 5 75 37
E-Mail: standesamt@adorf-vogtland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Adorf/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Adorf/Vogtl.

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, meistens zulässig geregelte, festgemachte Bestätigung einer Verbindung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Amt in Adorf/Vogtl. anmelden und die dafür relevanten Papiere erhalten. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Adorf/Vogtl. erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Adorf/Vogtl. angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Urkunden einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können andere Belege gewünscht sein! Das Trauamt in Adorf/Vogtl. informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Adorf/Vogtl. schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Adorf/Vogtl.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Adorf/Vogtl.###Adorf/Vogtl.#Adorf-Vogtl#Markt 1#08626#Adorf/Vogtl.#https://de.wikipedia.org/wiki/Adorf/Vogtl.#Sachsen###Vogtlandkreis#494 m ü. NHN#42,97 km2#4799 (31. Dez. 2021)#112 Einwohner je km2#8626##V, AE, OVL, PL, RC#14 5 23 010#www.adorf-vogtland.de#standesamt@adorf-vogtland.de#Rico Schmidt (SPD, aber als unabhängiger Kandidat gewählt)#Telefon:#(03 74 23) 5 75 37#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/29/Adorf-Vogtl._in_V.svg/300px-Adorf-Vogtl._in_V.svg.png#######

    Höhe
    494 m ü. NHN

    Fläche
    42,97 km2

    Einwohner
    4799 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    112 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8626

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    V, AE, OVL, PL, RC

    Gemeindeschlüssel
    14 5 23 010

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    Adorf/Vogtl.

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