Standesamt Adorf/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Adorf/Vogtl.
Markt 1
08626 Adorf/Vogtl.


Mail:
standesamt@adorf-vogtland.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Adorf/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 74 23) 5 75 37
E-Mail: standesamt@adorf-vogtland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Adorf/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Adorf/Vogtl.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Adorf/Vogtl.geboren wurden, beim Standesamt Adorf/Vogtl. beantragt werden.

Nachstehend sind einige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Adorf/Vogtl. die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Formen der Geburtsurkunden, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Adorf/Vogtl. einen Ersatz bitten. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Adorf/Vogtl.

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine begründete, weitgehend rechtens zugestandene, gesicherte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Adorf/Vogtl. anmelden und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell sollten Sie selbst im Adorf/Vogtl. vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Adorf/Vogtl. antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Adorf/Vogtl. klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Adorf/Vogtl. schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Adorf/Vogtl.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Vogtlandkreis

Höhe
494 m ü. NHN

Fläche
42,97 km2

Einwohner
4799 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
112 Einwohner je km2

Postleitzahl
8626

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
V, AE, OVL, PL, RC

Gemeindeschlüssel
14 5 23 010

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Adorf/Vogtl.

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