Standesamt Limbach-Oberfrohna

Anschrift

Standesamt Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna


Mail:
standesamt@limbach-oberfrohna.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Limbach-Oberfrohna vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 22) 7 81 37
E-Mail: standesamt@limbach-oberfrohna.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Limbach-Oberfrohna.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Limbach-Oberfrohna

Definition

Eine Heirat definiert eine begründete, vorwiegend rechtens statthafte, verankerte Basis einer Verbindung mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat beim Standesamt Limbach-Oberfrohna erklären und die dazu erforderlichen Dokumente beziehen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Limbach-Oberfrohna auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Limbach-Oberfrohna sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Limbach-Oberfrohna angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen Tag für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Materialien darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Amt in Limbach-Oberfrohna stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Limbach-Oberfrohna

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna###Limbach-Oberfrohna#Limbach-Oberfrohna#Rathausplatz 1#09212#Limbach-Oberfrohna#https://de.wikipedia.org/wiki/Limbach-Oberfrohna#Sachsen###Zwickau#349 m ü. NHN#50,21 km2#23.688 (31. Dez. 2021)#472 Einwohner je km2#9212##Z, GC, HOT, WDA#14 5 24 180#www.limbach-oberfrohna.de#standesamt@limbach-oberfrohna.de##Telefon:#(0 37 22) 7 81 37#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e7/Limbach-Oberfrohna_in_Z.svg/300px-Limbach-Oberfrohna_in_Z.svg.png#######

    Höhe
    349 m ü. NHN

    Fläche
    50,21 km2

    Einwohner
    23.688 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    472 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9212

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    Z, GC, HOT, WDA

    Gemeindeschlüssel
    14 5 24 180

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Limbach-Oberfrohna

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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