Standesamt Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf

Anschrift

Standesamt Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf
Burgplatz 1
04109 Leipzig


Mail:
standesamt@leipzig.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00, 13:00 – 18:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 – 16:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0341) 115
E-Mail: standesamt@leipzig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Leipzig Schönefeld-Abtnaundorfgeboren wurden, beim Standesamt Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf beantragt werden.

Im Folgenden sind ein paar generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Arten von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf

Definition

Eine Trauung definiert eine erklärte, meistens rechtlich legale, belegte Bestätigung einer Verbindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere holen. Generell müssen Sie persönlich beim Amt in Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf antreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
113 m ü. NHN

Fläche
297,8 km2

Einwohner
601.866 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2021 Einwohner je km2

Postleitzahl
04103–04357

Vorwahl
0341, 034297, 034298

KFZ Kennzeichen
L

Gemeindeschlüssel
14 7 13 000

Landesportal

Landesportal
Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Leipzig Schönefeld-Abtnaundorf

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