Standesamt Waldeck
Anschrift
Standesamt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck
Mail: standesamt@waldeck-stadt.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldeck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@waldeck-stadt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldeck.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Waldeck
Definition
Eine Vermählung bezeichnet eine behördliche, weitgehend gesetzlich geregelte, belegte Grundlage einer Verbindung beider Personen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Trauung bei der Behörde in Waldeck anmelden und die hierfür unerlässlichen Dokumente holen. Prinzipiell sollten Sie direkt bei der Behörde in Waldeck vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Waldeck sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim Heiratsamt Waldeck. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Trauung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Waldeck gemeldet werden.
Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen Termin die Hochzeit festlegen.
Unterlagen
Vorwiegend sind folgende Papiere vorzuweisen:
Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderer Lage können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Waldeck informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Waldeck schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Waldeck
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Kassel
Kreis
Waldeck-Frankenberg
Höhe
404 m ü. NHN
Fläche
115,7 km2
Einwohner
6768 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
58 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
KB, FKB, WA
Gemeindeschlüssel
06 6 35 021
Bürgermeister
Jürgen Vollbracht (CDU)
Landesportal Hessen
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Waldeck
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Stadtgeschichte
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