Standesamt Neukirchen (Hessen)

Anschrift

Standesamt Neukirchen (Hessen)
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen


Mail:
standesamt@neukirchen.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen (Hessen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neukirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen (Hessen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirchen (Hessen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Neukirchen (Hessen) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neukirchen (Hessen) beantragen.

Anbei einige wenige allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Neukirchen (Hessen) die Urkunde aus. Es existieren diverse Sorten von Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Neukirchen (Hessen) einen Ersatz anfordern. Hierfür werden üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirchen (Hessen)

Definition

Eine Heirat bestimmt eine behördliche, meistenteils zulässig geregelte, festgemachte Form einer Beziehung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Neukirchen (Hessen) erklären und die hierbei relevanten Dokumente holen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Neukirchen (Hessen) erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Neukirchen (Hessen) antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Trauamt in Neukirchen (Hessen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neukirchen (Hessen) zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Neukirchen (Hessen)

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Kassel

Kreis
Schwalm-Eder-Kreis

Höhe
305 m ü. NHN

Fläche
66,25 km2

Einwohner
6906 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
104 Einwohner je km2

Postleitzahl
34626

Vorwahl
06694

KFZ Kennzeichen
HR, FZ, MEG, ZIG

Gemeindeschlüssel
06 6 34 017

Landesportal

Landesportal
Hessen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neukirchen (Hessen)

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Wegweiser:

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