Standesamt Eschborn

Anschrift

Standesamt Eschborn
Rathausplatz 36
65760 Eschborn


Mail:
standesamt@eschborn.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eschborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eschborn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eschborn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Eschborn

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, vorwiegend gerecht zugestandene, festgemachte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Eschborn anmelden und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Eschborn vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er den anderen schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Eschborn. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Eschborn angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Amt in Eschborn ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Eschborn

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Taunus-Kreis

    Höhe
    124 m ü. NHN

    Fläche
    12,13 km2

    Einwohner
    21.734 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1792 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65760

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MTK

    Gemeindeschlüssel
    06 4 36 003

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    Landesportal Hessen

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    Eschborn

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