Standesamt Dieburg

Anschrift

Standesamt Dieburg
Markt 4
64807 Dieburg


Mail:
standesamt@dieburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 – 12:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:30 Freitag: 08:00 – 11:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dieburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 71) 2 00 21 04
E-Mail: standesamt@dieburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dieburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dieburg

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine amtliche, zumeist rechtens rechtmäßige, gestärkte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Standesamt in Dieburg einleiten und die dafür erforderlichen Nachweise. holen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Dieburg vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Dieburg sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dafür einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Dieburg. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Dieburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland geschieden so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege unerlässlich sein! Das Standesamt in Dieburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Dieburg schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Dieburg

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Darmstadt-Dieburg

    Höhe
    143 m ü. NHN

    Fläche
    23,08 km2

    Einwohner
    15.500 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    672 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64807

    Vorwahl
    06071

    KFZ Kennzeichen
    DA, DI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 32 004

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    Landesportal Hessen

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