Standesamt Ober-Ramstadt

Anschrift

Standesamt Ober-Ramstadt
Darmstädter Str. 29
64372 Ober-Ramstadt


Mail:
magistrat@ober-ramstadt.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ober-Ramstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 54) 7 02-0
E-Mail: magistrat@ober-ramstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ober-Ramstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ober-Ramstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Ober-Ramstadtgeboren wurden, beim Standesamt Ober-Ramstadt beantragt werden.

Hier sind einige wenige allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Ober-Ramstadt die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei vielfältige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Ober-Ramstadt eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ober-Ramstadt

Definition

Eine Hochzeit bildet eine bewiesene, vorwiegend legitim geregelte, gesicherte Begründung eines Bündnisses von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Ober-Ramstadt erklären und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu holen. Generell sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Ober-Ramstadt erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Ober-Ramstadt informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Ober-Ramstadt

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Darmstadt-Dieburg

Höhe
199 m ü. NHN

Fläche
41,88 km2

Einwohner
15.011 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
358 Einwohner je km2

Postleitzahl
64372

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
DA, DI

Gemeindeschlüssel
06 4 32 016

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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