Standesamt Ober-Ramstadt

Anschrift

Standesamt Ober-Ramstadt
Darmstädter Str. 29
64372 Ober-Ramstadt


Mail:
magistrat@ober-ramstadt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Dienstag: 08:00 – 13:00 Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ober-Ramstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 54) 7 02-0
E-Mail: magistrat@ober-ramstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ober-Ramstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ober-Ramstadt

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine dokumentierte, gewöhnlich gerecht zugestandene, verankerte Begründung eines Beisammenseins beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Ober-Ramstadt einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Amt in Ober-Ramstadt auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Hochzeit anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Ober-Ramstadt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Trauamt in Ober-Ramstadt berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Ober-Ramstadt

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Darmstadt-Dieburg

    Höhe
    199 m ü. NHN

    Fläche
    41,88 km2

    Einwohner
    15.011 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    358 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64372

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    DA, DI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 32 016

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    Landesportal Hessen

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    Ober-Ramstadt

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