Standesamt Homberg (Ohm)

Anschrift

Standesamt Homberg (Ohm)
Marktstraße 26
35315 Homberg (Ohm)


Mail:
standesamt@homberg-ohm.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Homberg (Ohm) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@homberg-ohm.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Homberg (Ohm).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Homberg (Ohm)

Definition

Eine Ehe bestimmt eine anerkannte, meistenteils gesetzlich zulässige, verankerte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Homberg (Ohm) einleiten und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Amt in Homberg (Ohm) erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim Standesamt Homberg (Ohm). Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Trauung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Homberg (Ohm) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen Zeitpunkt für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Homberg (Ohm) ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Homberg (Ohm)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Vogelsbergkreis

    Höhe
    259 m ü. NHN

    Fläche
    88,04 km2

    Einwohner
    7472 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    85 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35315

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VB

    Gemeindeschlüssel
    06 5 35 009

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Homberg (Ohm)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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