Standesamt Griesheim

Anschrift

Standesamt Griesheim
Wilhelm-Leuschner-Str. 75
64347 Griesheim


Mail:
standesamt@griesheim.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 07:00 – 12:30 / 13:30 – 16:30 Dienstag: 07:30 – 12:30 / 13:30 – 16:30 Mittwoch: 07:30 – 12:30 / 13:30 – 16:30 Donnerstag: 07:30 – 12:30 / 13:30 – 18:00 Freitag: 07:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Griesheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 55) 70 11 25
E-Mail: standesamt@griesheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Griesheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Griesheim

Definition

Eine Verehelichung bildet eine erklärte, gewöhnlich legitim zulässige, verankerte Grundlage einer Bindung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt Griesheim anzeigen und die dafür wichtigen Dokumente beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Griesheim auftreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Griesheim. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten in Griesheim angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, getrennt, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen festmachen und einen Tag die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Griesheim informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Griesheim schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Griesheim

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Darmstadt-Dieburg

    Höhe
    95 m ü. NHN

    Fläche
    21,55 km2

    Einwohner
    27.357 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1269 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64347

    Vorwahl
    06155

    KFZ Kennzeichen
    DA, DI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 32 008

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Griesheim

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