Standesamt Bischofsheim

Anschrift

Standesamt Bischofsheim
Schulstr. 15
65474 Bischofsheim


Mail:
standesamt@bischofsheim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bischofsheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bischofsheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bischofsheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bischofsheim

Definition

Eine Ehe beschreibt eine begründete, weitgehend gerecht zugestandene, gefestigte Bestätigung einer Vereinigung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt Bischofsheim aufnehmen und die dafür unerlässlichen Papiere erhalten. Unbedingt müssen Sie direkt bei der Behörde in Bischofsheim vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Bischofsheim antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Bischofsheim gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Belege einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Amt in Bischofsheim klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bischofsheim zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Bischofsheim

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bischofsheim

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bischofsheim.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Bischofsheim auf Wikipedia.

    Wegweiser:

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