Standesamt Gudensberg

Anschrift

Standesamt Gudensberg
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg


Mail:
standesamt@gudensberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gudensberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gudensberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gudensberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gudensberg

Definition

Eine Vermählung definiert eine begründete, weitgehend gesetzlich legale, festgemachte Form einer Bindung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Gudensberg einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere beschaffen. Generell sollten Sie persönlich beim Amt in Gudensberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Heirat wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Gudensberg . Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Hochzeit anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Gudensberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Materialien vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Gudensberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Gudensberg zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Gudensberg

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Schwalm-Eder-Kreis

    Höhe
    228 m ü. NHN

    Fläche
    46,49 km2

    Einwohner
    9815 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    211 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34281

    Vorwahl
    05603

    KFZ Kennzeichen
    HR, FZ, MEG, ZIG

    Gemeindeschlüssel
    06 6 34 007

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    Gudensberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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