Standesamt Offenbach am Main

Anschrift

Standesamt Offenbach am Main
Berliner Str. 100
63065 Offenbach am Main


Mail:
standesamt@offenbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Offenbach am Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 69) 80 65-1
E-Mail: standesamt@offenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Offenbach am Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Offenbach am Main

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine erklärte, meistens gerecht erlaubte, gestärkte Bestätigung eines Beisammenseins mehrerer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Offenbach am Main erklären und die hierfür notwendigen Dokumente besorgen. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Amt in Offenbach am Main auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Offenbach am Main sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Offenbach am Main. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Offenbach am Main angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen vonnöten sein! Ihr Amt in Offenbach am Main berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Offenbach am Main zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Offenbach am Main

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis

    Höhe
    98 m ü. NHN

    Fläche
    44,88 km2

    Einwohner
    131.295 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2925 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    069

    KFZ Kennzeichen
    OF

    Gemeindeschlüssel
    06 4 13 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Offenbach am Main

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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