Standesamt Bad König

Anschrift

Standesamt Bad König
Schloßplatz 3
64732 Bad König


Mail:
stadtverwaltung@badkoenig.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad König vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 63) 50 09 37
E-Mail: stadtverwaltung@badkoenig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad König.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad König

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, meistens gesetzlich legale, gestärkte Erklärung einer Bindung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Bad König anzeigen und die hierbei notwendigen Unterlagen zu beziehen. Generell sollten Sie persönlich beim Standesamt Bad König auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Bad König. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter in Bad König angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Unterschiede zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Nachweise organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind zu überreichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können weitere Schreiben gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Bad König klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Bad König

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Odenwaldkreis

    Höhe
    182 m ü. NHN

    Fläche
    46,73 km2

    Einwohner
    9861 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    211 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64732

    Vorwahl
    06063

    KFZ Kennzeichen
    ERB

    Gemeindeschlüssel
    06 4 37 001

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bad König

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