Standesamt Bad Soden am Taunus

Anschrift

Standesamt Bad Soden am Taunus
Königsteiner Straße 73
65812 Bad Soden am Taunus


Mail:
standesamt@bad-soden.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Soden am Taunus vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-soden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Soden am Taunus.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad Soden am Taunus

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine anerkannte, meistens zulässig zugestandene, gestärkte Erklärung eines Beisammenseins von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Bad Soden am Taunus anzeigen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt im Bad Soden am Taunus auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Bad Soden am Taunus sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen schriftlich ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bad Soden am Taunus angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen endgültigen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Trauamt in Bad Soden am Taunus klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bad Soden am Taunus

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Taunus-Kreis

    Höhe
    141 m ü. NHN

    Fläche
    12,5 km2

    Einwohner
    23.036 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1843 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65812

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MTK

    Gemeindeschlüssel
    06 4 36 001

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bad Soden am Taunus

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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