Standesamt Reinheim

Anschrift

Standesamt Reinheim
Cestasplatz 1
64354 Reinheim


Mail:
standesamt@reinheim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reinheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 62) 8 05 18
E-Mail: standesamt@reinheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reinheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Reinheim

Definition

Eine Ehe bestimmt eine anerkannte, zumeist juristisch statthafte, gestärkte Erklärung eines Bündnisses von paarigen Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Amt in Reinheim anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie direkt beim Standesamt Reinheim auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim Heiratsamt Reinheim. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Reinheim angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Reinheim ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Reinheim zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Reinheim

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Darmstadt-Dieburg

    Höhe
    158 m ü. NHN

    Fläche
    27,7 km2

    Einwohner
    16.385 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    592 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    06162

    KFZ Kennzeichen
    DA, DI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 32 019

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