Standesamt Heringen (Werra)

Anschrift

Standesamt Heringen (Werra)
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)


Mail:
standesamt@heringen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heringen (Werra) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@heringen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heringen (Werra).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Heringen (Werra)

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine begründete, meistenteils gesetzlich geregelte, gestärkte Grundlage einer Bindung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Amt in Heringen (Werra) anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. holen. Unbedingt müssen Sie direkt beim Standesamt Heringen (Werra) auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Trauung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Heringen (Werra) angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen fixen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente abzugeben: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Heringen (Werra) informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Heringen (Werra) zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Heringen (Werra)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Hersfeld-Rotenburg

    Höhe
    221 m ü. NHN

    Fläche
    61,2 km2

    Einwohner
    7100 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    116 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36266

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HEF, ROF

    Gemeindeschlüssel
    06 6 32 009

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Heringen (Werra)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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