Standesamt Groß-Rohrheim
Anschrift
Standesamt Groß-Rohrheim
Rheinstraße 14
68649 Groß-Rohrheim
Mail: standesamt@gross-rohrheim.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß-Rohrheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gross-rohrheim.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß-Rohrheim.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß-Rohrheim
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Groß-Rohrheimgeboren wurden, beim Standesamt Groß-Rohrheim beantragt werden.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Groß-Rohrheim die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Sorten von Geburtsurkunden, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt bei verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Sofern die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Groß-Rohrheim eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür werden üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Groß-Rohrheim
Definition
Eine Trauung bestimmt eine behördliche, weitgehend rechtlich geregelte, festgemachte Grundlage eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt Groß-Rohrheim anzeigen und die hierbei notwendigen Papiere holen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Groß-Rohrheim vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an das Paar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Standesamt in Groß-Rohrheim beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Groß-Rohrheim schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Groß-Rohrheim
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Groß-Rohrheim auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Groß-Rohrheim.
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