Standesamt Rodgau

Anschrift

Standesamt Rodgau
Hintergasse 15
63110 Rodgau


Mail:
standesamt@rodgau.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Donnerstag: 08:30 – 12:00 Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rodgau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 06) 6 93 11 20
E-Mail: standesamt@rodgau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rodgau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rodgau

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, vorwiegend rechtens zulässige, belegte Grundlage einer Bindung beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Rodgau aufnehmen und die dafür wichtigen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim Standesamt Rodgau auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Rodgau angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Dokumente vorzuweisen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Amt in Rodgau klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Rodgau schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Rodgau

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Offenbach

    Höhe
    127 m ü. NHN

    Fläche
    65,04 km2

    Einwohner
    45.847 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    705 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63110

    Vorwahl
    06106

    KFZ Kennzeichen
    OF

    Gemeindeschlüssel
    06 4 38 011

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