Standesamt Michelstadt

Anschrift

Standesamt Michelstadt
Frankfurter Straße 3
64720 Michelstadt


Mail:
standesamt@michelstadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Michelstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@michelstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Michelstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Michelstadt

Definition

Eine Ehe benennt eine erklärte, meistens rechtens zulässige, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Michelstadt anmelden und die hierbei unerlässlichen Papiere beschaffen. Generell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Michelstadt vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares bei der Behörde in Michelstadt. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Michelstadt angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Unterschiede binden nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Michelstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Michelstadt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Michelstadt

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Odenwaldkreis

    Höhe
    201 m ü. NHN

    Fläche
    86,98 km2

    Einwohner
    16.078 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    185 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ERB

    Gemeindeschlüssel
    06 4 37 011

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    Landesportal Hessen

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