Standesamt Niddatal

Anschrift

Standesamt Niddatal
Hauptstr. 2
61194 Niddatal


Mail:
info@niddatal.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 07:30 – 12:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 / 15:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 15:00 – 18:00 Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niddatal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 34) 91 24 50
E-Mail: info@niddatal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niddatal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Niddatal

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, weitgehend gesetzlich zulässige, gesicherte Grundlage eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Niddatal erklären und die hierbei relevanten Papiere beziehen. Generell müssen Sie persönlich beim Amt in Niddatal antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim Heiratsamt Niddatal. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Niddatal angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Unterschiede binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Belege vorzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Niddatal berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Niddatal zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Niddatal

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Wetteraukreis

    Höhe
    149 m ü. NHN

    Fläche
    40,25 km2

    Einwohner
    9925 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    247 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FB, BÜD

    Gemeindeschlüssel
    06 4 40 017

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Niddatal

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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