Standesamt Frankfurt am Main

Anschrift

Standesamt Frankfurt am Main
Seilerbahn 2
60311 Frankfurt am Main


Mail:
standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankfurt am Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 69) 21 24 55 70
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankfurt am Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frankfurt am Main

Definition

Eine Heirat beschreibt eine bewiesene, meistenteils juristisch zugestandene, festgemachte Bestätigung eines Verbunds von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung bei der Behörde in Frankfurt am Main anzeigen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig im Frankfurt am Main erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Frankfurt am Main sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Frankfurt am Main angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Papiere abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können andere Belege gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Frankfurt am Main ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Frankfurt am Main zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Frankfurt am Main

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis

    Höhe
    112 m ü. NHN

    Fläche
    248,31 km2

    Einwohner
    759.224 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    3058 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    F

    Gemeindeschlüssel
    06 4 12 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frankfurt am Main

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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