Standesamt Schwalbach am Taunus

Anschrift

Standesamt Schwalbach am Taunus
Marktplatz 1–2
65824 Schwalbach am Taunus


Mail:
standesamt@schwalbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwalbach am Taunus vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwalbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwalbach am Taunus.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schwalbach am Taunus

Definition

Eine Ehe benennt eine erklärte, vorwiegend zulässig rechtmäßige, gefestigte Grundlage eines Verbunds von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Schwalbach am Taunus anmelden und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Schwalbach am Taunus antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt den anderen schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen beim verantworlichen Amt in Schwalbach am Taunus. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehenschließung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Schwalbach am Taunus angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, separiert, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage gewünscht sein! Ihr Amt in Schwalbach am Taunus informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schwalbach am Taunus schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Schwalbach am Taunus

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Taunus-Kreis

    Höhe
    136 m ü. NHN

    Fläche
    6,47 km2

    Einwohner
    15.269 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2360 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65824

    Vorwahl
    06196

    KFZ Kennzeichen
    MTK

    Gemeindeschlüssel
    06 4 36 011

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schwalbach am Taunus

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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