Standesamt Schotten

Anschrift

Standesamt Schotten
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten


Mail:
standesamt@schotten.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schotten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schotten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schotten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schotten

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, zumeist juristisch zulässige, gesicherte Basis einer Verbindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Amt in Schotten anzeigen und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig im Schotten auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim Standesamt Schotten. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Schotten angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Belege darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Das Trauamt in Schotten berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Schotten

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Vogelsbergkreis

    Höhe
    274 m ü. NHN

    Fläche
    133,56 km2

    Einwohner
    9999 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    75 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63679

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VB

    Gemeindeschlüssel
    06 5 35 016

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schotten

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