Standesamt Wächtersbach

Anschrift

Standesamt Wächtersbach
Main-Kinzig-Str. 31
63607 Wächtersbach


Mail:
standesamt@stadt-waechtersbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wächtersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 53) 8 02 42
E-Mail: standesamt@stadt-waechtersbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wächtersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wächtersbach

Definition

Eine Hochzeit benennt eine erklärte, weitgehend rechtens zulässige, belegte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Wächtersbach anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente beziehen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Wächtersbach vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Wächtersbach. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Wächtersbach angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andere Belege gefordert sein! Ihr Standesamt in Wächtersbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Wächtersbach zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Wächtersbach

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Main-Kinzig-Kreis

    Höhe
    157 m ü. NHN

    Fläche
    50,79 km2

    Einwohner
    12.797 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    252 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63607

    Vorwahl
    06053

    KFZ Kennzeichen
    MKK, GN, HU, SLÜ

    Gemeindeschlüssel
    06 4 35 029

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wächtersbach

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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