Standesamt Lorsch

Anschrift

Standesamt Lorsch
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch


Mail:
standesamt@lorsch.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lorsch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lorsch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lorsch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lorsch

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine anerkannte, meistenteils rechtlich statthafte, festgemachte Bestätigung einer Verbindung von paarigen Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat beim Standesamt in Lorsch erklären und die hierfür relevanten Dokumente holen. Unbedingt sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Lorsch vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim verantworlichen Amt in Lorsch. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen schriftlich beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Lorsch angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland getrennt, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen zählen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Urkunden vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andere Belege gefordert sein! Das Stadtbüro in Lorsch klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Lorsch

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Bergstraße

    Höhe
    98 m ü. NHN

    Fläche
    25,24 km2

    Einwohner
    13.930 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    552 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    64653

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HP

    Gemeindeschlüssel
    06 4 31 016

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    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lorsch

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    Stadtgeschichte

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