Standesamt Kirchhain

Anschrift

Standesamt Kirchhain
Am Markt 6/8
35274 Kirchhain


Mail:
standesamt@kirchhain.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchhain vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchhain.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchhain.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kirchhain

Definition

Eine Trauung definiert eine erklärte, vorwiegend rechtens legale, verankerte Erklärung einer Vereinigung beider Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat bei der Behörde in Kirchhain anzeigen und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Standesamt Kirchhain vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Kirchhain. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Kirchhain angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten vonnöten sein! Das Standesamt in Kirchhain klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kirchhain zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Kirchhain

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Gießen

    Kreis
    Marburg-Biedenkopf

    Höhe
    208 m ü. NHN

    Fläche
    90,95 km2

    Einwohner
    16.246 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    179 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35274

    Vorwahl
    06422

    KFZ Kennzeichen
    MR, BID

    Gemeindeschlüssel
    06 5 34 011

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kirchhain

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