Standesamt Neu-Isenburg

Anschrift

Standesamt Neu-Isenburg
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg


Mail:
standesamt@stadt-neu-isenburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:30 – 12:00 Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neu-Isenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 02) 24 13 40
E-Mail: standesamt@stadt-neu-isenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neu-Isenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neu-Isenburg

Definition

Eine Verehelichung bildet eine erklärte, vorwiegend juristisch geregelte, verankerte Begründung eines Verbunds von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Neu-Isenburg erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Neu-Isenburg auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei der Behörde in Neu-Isenburg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu melden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Neu-Isenburg angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Nachweise darzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere relevant sein! Das Trauamt in Neu-Isenburg berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neu-Isenburg zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Neu-Isenburg

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Offenbach

    Höhe
    123 m ü. NHN

    Fläche
    24,29 km2

    Einwohner
    38.532 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1586 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    63263

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OF

    Gemeindeschlüssel
    06 4 38 009

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    Landesportal Hessen

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    Neu-Isenburg

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