Standesamt Neu-Isenburg
Anschrift
Standesamt Neu-Isenburg
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Mail: standesamt@stadt-neu-isenburg.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:30 – 12:00 Dienstag: 08:30 – 12:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:30 – 12:00 Freitag:*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neu-Isenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 61 02) 24 13 40
E-Mail: standesamt@stadt-neu-isenburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neu-Isenburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Neu-Isenburg
Definition
Beschreibung
Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Neu-Isenburg erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Neu-Isenburg auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen Termin für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können weitere Papiere relevant sein! Das Trauamt in Neu-Isenburg berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Neu-Isenburg
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Offenbach
Höhe
123 m ü. NHN
Fläche
24,29 km2
Einwohner
38.532 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1586 Einwohner je km2
Postleitzahl
63263
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
OF
Gemeindeschlüssel
06 4 38 009
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Neu-Isenburg
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Stadtgeschichte
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