Standesamt Sontra

Anschrift

Standesamt Sontra
Marktplatz 6
36205 Sontra


Mail:
standesamt@sontra.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sontra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sontra.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sontra.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sontra

Definition

Eine Trauung beschreibt eine amtliche, meistens gesetzlich statthafte, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Sontra anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Amt in Sontra erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Sontra sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Sontra . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Sontra gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Papiere abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Sontra stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Sontra zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Sontra

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Werra-Meißner-Kreis

    Höhe
    265 m ü. NHN

    Fläche
    111,28 km2

    Einwohner
    7642 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    69 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    36205

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ESW, WIZ

    Gemeindeschlüssel
    06 6 36 011

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    Landesportal Hessen

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    Sontra

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