Standesamt Bickenbach (Hessen)

Anschrift

Standesamt Bickenbach (Hessen)
Darmstädter Straße 7
64404 Bickenbach


Mail:
standesamt@bickenbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bickenbach (Hessen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bickenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bickenbach (Hessen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bickenbach (Hessen)

Definition

Eine Heirat beschreibt eine begründete, vorwiegend gesetzlich legale, verankerte Form einer Verbindung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Bickenbach (Hessen) einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Amt in Bickenbach (Hessen) auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Bickenbach (Hessen) antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Trauung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Bickenbach (Hessen) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Unterlagen darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Trauamt in Bickenbach (Hessen) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bickenbach (Hessen) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Bickenbach (Hessen)

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bickenbach (Hessen)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bickenbach.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Bickenbach (Hessen) auf Wikipedia.

    Wegweiser:

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