Standesamt Rüdesheim am Rhein

Anschrift

Standesamt Rüdesheim am Rhein
Markt 16
65385 Rüdesheim am Rhein


Mail:
standesamt@stadt-ruedesheim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rüdesheim am Rhein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-ruedesheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rüdesheim am Rhein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rüdesheim am Rhein

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, vorwiegend zulässig rechtmäßige, gestärkte Erklärung einer Bindung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung beim Standesamt Rüdesheim am Rhein erklären und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beziehen. Prinzipiell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Rüdesheim am Rhein auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Rüdesheim am Rhein sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Trauung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Rüdesheim am Rhein . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Rüdesheim am Rhein angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Dokumente vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Trauamt in Rüdesheim am Rhein beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Rüdesheim am Rhein

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Rheingau-Taunus-Kreis

    Höhe
    87 m ü. NHN

    Fläche
    51,41 km2

    Einwohner
    9921 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    193 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    65385

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    RÜD, SWA

    Gemeindeschlüssel
    06 4 39 013

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rüdesheim am Rhein

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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