Standesamt Riedstadt
Anschrift
Standesamt Riedstadt
Rathausplatz 1
64560 Riedstadt
Mail: standesamt@riedstadt.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 07:30 – 12:00 Dienstag: 07:00 – 12:00 Mittwoch: 07:30 – 12:00 Donnerstag: 07:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00 Freitag: 07:30 – 12:00*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Riedstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 61 58) 18 15 32
E-Mail: standesamt@riedstadt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Riedstadt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Riedstadt
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Riedstadt erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente erhalten. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Riedstadt vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Riedstadt sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen Tag die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Trauamt in Riedstadt informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Riedstadt
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Kreis
Groß-Gerau
Höhe
88 m ü. NHN
Fläche
73,73 km2
Einwohner
23.931 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
325 Einwohner je km2
Postleitzahl
64560
Vorwahl
06158
KFZ Kennzeichen
GG
Gemeindeschlüssel
06 4 33 011
Landesportal Hessen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Riedstadt
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Stadtgeschichte
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