Standesamt Friedrichsdorf

Anschrift

Standesamt Friedrichsdorf
Hugenottenstr. 57
61381 Friedrichsdorf


Mail:
edith.schneider@friedrichsdorf.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Dienstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Mittwoch: 08:00 – 12:00 Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedrichsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 72) 7 31 12 38
E-Mail: edith.schneider@friedrichsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedrichsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Friedrichsdorf

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine begründete, meistens juristisch zulässige, verankerte Erklärung eines Verbunds von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Friedrichsdorf erklären und die dazu relevanten Papiere holen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Friedrichsdorf auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Friedrichsdorf. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Hochzeit zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Friedrichsdorf angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden ausmachen und einen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Schreiben zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Trauamt in Friedrichsdorf informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Friedrichsdorf schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Friedrichsdorf

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Darmstadt

    Kreis
    Hochtaunuskreis

    Höhe
    199 m ü. NHN

    Fläche
    30,13 km2

    Einwohner
    25.450 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    845 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    61381

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HG, USI

    Gemeindeschlüssel
    06 4 34 002

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Friedrichsdorf

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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