Standesamt Friedrichsdorf

Anschrift

Standesamt Friedrichsdorf
Hugenottenstr. 57
61381 Friedrichsdorf


Mail:
edith.schneider@friedrichsdorf.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedrichsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 72) 7 31 12 38
E-Mail: edith.schneider@friedrichsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedrichsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Friedrichsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Friedrichsdorfgeboren wurden, beim Standesamt Friedrichsdorf beantragt werden.

Hier einige ein paar Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Friedrichsdorf die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Typen von Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu diverse administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Friedrichsdorf eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Friedrichsdorf

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine bewiesene, zumeist legitim zugestandene, verankerte Basis einer Beziehung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Friedrichsdorf anmelden und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Friedrichsdorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Friedrichsdorf sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Standesamt in Friedrichsdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Friedrichsdorf schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Friedrichsdorf

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Hochtaunuskreis

Höhe
199 m ü. NHN

Fläche
30,13 km2

Einwohner
25.450 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
845 Einwohner je km2

Postleitzahl
61381

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
HG, USI

Gemeindeschlüssel
06 4 34 002

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Friedrichsdorf

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