Standesamt Herborn (Hessen)

Anschrift

Standesamt Herborn (Hessen)
Hauptstr. 39
35745 Herborn


Mail:
standesamt@herborn.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Herborn (Hessen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 27 72) 70 82 40
E-Mail: standesamt@herborn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Herborn (Hessen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Herborn (Hessen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Herborn (Hessen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Herborn (Hessen) geboren sind.

Hier einige verschiedene Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Herborn (Hessen) das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Versionen von Geburtsurkunden, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu diverse bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Herborn (Hessen) eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Herborn (Hessen)

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, weitgehend gesetzlich legale, gefestigte Kennzeichung einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt in Herborn (Hessen) anmelden und die dazu relevanten Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Herborn (Hessen) vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Heirat bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Standesamt in Herborn (Hessen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Herborn (Hessen) zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Herborn (Hessen)

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Gießen

Kreis
Lahn-Dill-Kreis

Höhe
204 m ü. NHN

Fläche
63,76 km2

Einwohner
20.520 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
322 Einwohner je km2

Postleitzahl
35745

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
LDK, DIL, WZ

Gemeindeschlüssel
06 5 32 012

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Herborn (Hessen)

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Wegweiser:

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