Standesamt Neukirchen

Anschrift

Standesamt Neukirchen
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen


Mail:
standesamt@neukirchen.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neukirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neukirchen

Definition

Eine Vermählung benennt eine erklärte, zumeist rechtlich geregelte, belegte Grundlage einer Verbindung von zwei Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Standesamt in Neukirchen erklären und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu erhalten. Grundsätzlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Neukirchen erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Neukirchen. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen schriftlich beauftragen, die Trauung anzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Neukirchen angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Abweichungen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Sollte dem so sein ist eine Hochzeit untersagt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen konkreten Tag für die Trauung festlegen.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Bescheinigungen zu überreichen:

 Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Kopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Neukirchen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neukirchen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Neukirchen

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Kassel

Kreis
Schwalm-Eder-Kreis

Höhe
305 m ü. NHN

Fläche
66,25 km2

Einwohner
6906 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
104 Einwohner je km2

Postleitzahl
34626

Vorwahl
06694

KFZ Kennzeichen
HR, FZ, MEG, ZIG

Gemeindeschlüssel
06 6 34 017

Bürgermeister
Marian Knauff (parteilos)

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Neukirchen

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