Standesamt Rosenthal

Anschrift

Standesamt Rosenthal
Am Rathaus 2
35119 Rosenthal


Mail:
standesamt@rosenthaler.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rosenthal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rosenthaler.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rosenthal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rosenthal

Definition

Eine Verehelichung bildet eine dokumentierte, meistens legitim zulässige, gestärkte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Rosenthal aufnehmen und die dazu unerlässlichen Nachweise. beziehen. Grundsätzlich müssen Sie selbst bei der Behörde in Rosenthal auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Rosenthal angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Unterlagen zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Kopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Rosenthal informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rosenthal schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Rosenthal

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Waldeck-Frankenberg

    Höhe
    270 m ü. NHN

    Fläche
    51,55 km2

    Einwohner
    2148 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    42 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    35119

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KB, FKB, WA

    Gemeindeschlüssel
    06 6 35 017

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rosenthal

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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