Standesamt Schwarzenborn
Anschrift
Standesamt Schwarzenborn
Marktplatz 1
34639 Schwarzenborn
Mail: standesamt@schwarzenborn.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwarzenborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@schwarzenborn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwarzenborn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Schwarzenborn
Definition
Eine Hochzeit definiert eine begründete, zumeist rechtlich erlaubte, gefestigte Erklärung einer Bindung mehrerer Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Heirat beim Amt in Schwarzenborn einleiten und die dazu wichtigen Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie selber beim Standesamt Schwarzenborn vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim Standesamt Schwarzenborn. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Hochzeit voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Schwarzenborn gemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
- Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Trauung augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen ausmachen und einen Termin die Hochzeit festmachen.
Unterlagen
Meistens sind folgende Dokumente einzureichen:
Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben relevant sein! Das Amt in Schwarzenborn beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schwarzenborn zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Schwarzenborn
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Kassel
Kreis
Schwalm-Eder-Kreis
Höhe
479 m ü. NHN
Fläche
26,9 km2
Einwohner
1289 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
48 Einwohner je km2
Postleitzahl
34639
Vorwahl
05686
KFZ Kennzeichen
HR, FZ, MEG, ZIG
Gemeindeschlüssel
06 6 34 023
Bürgermeister
Jürgen Liebermann (SPD)
Landesportal Hessen
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Schwarzenborn
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