Standesamt Vellmar

Anschrift

Standesamt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


Mail:
standesamt@vellmar.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vellmar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vellmar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vellmar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Vellmar

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine behördliche, zumeist rechtlich zugestandene, belegte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung bei der Behörde in Vellmar anmelden und die dazu erforderlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Vellmar auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Vellmar antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dazu einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Vellmar. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Vellmar gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen konkreten Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Papiere zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Vellmar stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Vellmar

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Kassel

    Höhe
    198 m ü. NHN

    Fläche
    13,97 km2

    Einwohner
    18.166 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1300 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34246

    Vorwahl
    0561

    KFZ Kennzeichen
    KS, HOG, WOH

    Gemeindeschlüssel
    06 6 33 026

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

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    Vellmar

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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