Standesamt Grebenstein

Anschrift

Standesamt Grebenstein
Markt 1
34393 Grebenstein


Mail:
standesamt@grebenstein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grebenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grebenstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grebenstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Grebenstein

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine erklärte, weitgehend rechtens geregelte, gesicherte Erklärung eines Bündnisses gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Grebenstein erklären und die dafür notwendigen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Grebenstein vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Grebenstein. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Grebenstein gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Unterlagen abzugeben: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Trauamt in Grebenstein berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Grebenstein zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Grebenstein

    Bundesland
    Hessen

    Regierungsbezirk
    Kassel

    Kreis
    Kassel

    Höhe
    190 m ü. NHN

    Fläche
    49,84 km2

    Einwohner
    5730 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    115 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34393

    Vorwahl
    05674

    KFZ Kennzeichen
    KS, HOG, WOH

    Gemeindeschlüssel
    06 6 33 010

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Hessen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Grebenstein

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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